Feststellanlagen und Fluchtwegsysteme dienen zum Offenhalten (Feststellen) von Türen zwischen den Brandabschnitten eines Gebäudes. Diese Türen (Brandschutztüren) müssen im Brandfall selbsttätig schließen, damit sich Feuer und Rauch nicht in benachbarte Bereiche ausbreiten können.
Zudem muss gewährleistet sein, dass Personen gfs. durch diese Türen das Gebäude oder die Räumlichkeiten verlassen können.
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus einer Türsteuerzentrale.
An die Türsteuerzentrale sind Melder verbaut, die Feststellvorrichtungen (Elektromagnete) und ein Taster angeschaltet. Im Alarmfall bewirkt die Zentrale das Schließen der Tür, indem sie die Feststellvorrichtungen abschaltet. Mit dem Taster ist der Schließvorgang manuell auslösbar. Die Zentrale verfügt über eine eigene Energieversorgung und ist von vorhandenen Brandmeldeanlagen unabhängig.
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