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1. Aktuelle Freistellungsbescheinigung gültig bis 31.12.2024
2. Nachweis zur Steuerschuldnerschaft gültig bis 23.06.2026
3. Aktuelle Informationen (Stand 02.01.2023) entsprechend der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung DL-InfoV V2024-1
4. Freistellungsbescheinigung für beigestellte Produkte V1-00